Autodrom Most antwortet auf die Medienerklärung der Huličeks und ihres gesetzlichen Vertreters Václav Láska zur heutigen Entscheidung des Landgerichts in Ústí nad Labem.
Es ist nicht richtig, dass „die Rennstrecke sonntags und an Feiertagen den Betrieb einstellen und die kommerziellen Fahrgeschäfte beenden muss“. Dies wurde vom Gericht nicht so formuliert, und beide Seiten müssen die genaue Urteilsbegründung abwarten.
Deshalb haben wir heute bereits mitgeteilt, dass Autodrom Most die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis nimmt, aber die schriftliche Urteilsbegründung abwartet. Wir sind jedoch überzeugt, dass wir das Gelände gemäß seiner ursprünglichen Intention und der ordnungsgemäßen endgültigen Genehmigung betreiben und dass unser Betrieb in keiner Weise die Rechte Dritter beeinträchtigt. Die heutige Gerichtsentscheidung schränkt somit unser verfassungsmäßiges Recht auf freie Geschäftstätigkeit ein. Wir werden daher alle uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, einschließlich der Einlegung einer Berufung.
Wir möchten außerdem betonen, dass wir weiterhin eine offene Kommunikation bevorzugen und einen Kompromiss anstreben, der den Weiterbetrieb der Rennstrecke unter Wahrung guter nachbarschaftlicher Beziehungen ermöglicht. Unsere Verhandlungen orientieren sich am Wunsch nach Transparenz, der Machbarkeit von Lärmschutzmaßnahmen und der Rücksichtnahme auf unsere Nachbarn.
Gleichzeitig möchten wir all unseren Partnern und Kunden versichern, dass Autodrom Most seinen Verpflichtungen weiterhin nachkommen wird.
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